Sehr geehrte Damen und Herren,
Wer seinen E-Mail-Account im geschäftlichen Verkehr nutzt, muss seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zu erkennen und zurückzuholen. Dies entschied das Landgericht Bonn mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 10. Januar 2014 (Az.: 15 O 189/13).
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Grundsätzlich müsse der Inhaber eines geschäftlichen E-Mail-Accounts mit aktiviertem Spam-Filter die in den Spam-Ordner aussortierten Mails täglich durchsehen, um versehentlich aussortierte Nachrichten zu erkennen und darauf zu reagieren, meint das Gericht."
Quelle: heise.de
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